Roth Ranch
Roth Ranch

AGB

 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Geltung

 

1.1 Leistungen und Angebote des Veranstalters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

2. Anmeldung

 

2.1 Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sie wird von uns bestätigt und ist damit verbindlich.

 

2.2 Vereinbarte Zusatzleistungen sind in die Anmeldung von Seitens des Kunden mit aufzunehmen.

 

2.3 Ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung oder in den Anmelde/-Buchungsunterlagen als vermittelte Leistungen beschriebene Leistungen (z. B. Unterkunft, Verpflegung, Transfers) unterliegen nicht dem Reisevertragsrecht. Im Falle der Vermittlung einzelner Leistungen ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder unsere Hauptpflichten aus dem Vermittlungsvertrag betroffen sind oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Wir haften insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst.

 

2.4 Die bei der Anmeldung abgegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden für den bestehenden Vertag verwendet und nach Beendigung gelöscht.

 

 

3. Bezahlung

 

3.1 Nachdem wir die Einstellvertrag schriftlich bestätigt haben, ist, wenn nicht anders vereinbart, der Gesamtbetrag zur Einstellgebühr ist je nach Vereinbarung fällig.

 

3.2 Vertragsabschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Veranstaltungspreises oder wenn vereinbart.

 

3.3 Für Rechnungen, welche in einer anderen Währung als in Euro ausgewiesen sind, gilt der Devisenkurs am Tag der Rechnungsstellung als Grundlage auf Basis des internationalen Währungsrechners "Yahoo".

 

 

4. Leistungen und Preise

 

4.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Einstellvertrag.

 

4.2 Die in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die Sie vor Bestätigung Ihrer Anmeldung selbstverständlich informiert werden.

 

4.3 Preis- oder Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen bleiben vorbehalten.

 

4.4 Foto- und Videoaufnahmen, die von uns in Ihrem Auftrage von der Veranstaltung gefertigt werden, dürfen von uns honorarfrei verwendet werden. Hiervon unberührt bleiben die Persönlichkeitsrechte der einzelnen Teilnehmer.

 

 

5. Leistungsänderungen

 

5.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

 

5.2 Eine solche zulässige Änderung werden wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund erklären.

 

5.3 Der zeitliche Ablauf einer Veranstaltung lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.

 

5.4 Dem Organisationsleiter bleibt es vorbehalten, die Veranstaltung nach deren Beginn wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können (zum Beispiel Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer, Gesundheitszustand der Tiere), abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken.

 

 

6. Veranstaltungsort/Anreise

 

6.1 Unsere Veranstaltungen finden soweit nicht anders vereinbart auf der Roth Ranch, Appenweiler 7, 88048 Friedrihshafen in bundesdeutschem Hoheitsgebiet statt.

 

7. Teilnahmevoraussetzungen

 

7.1 Mit Ihrer Anmeldung sichern Sie zu, dass jeder Teilnehmer die für die gebuchte Veranstaltung notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen mitbringt und sich dieser vor Beginn der Veranstaltung bewusst ist.

 

7.2 Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen. Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten, diese des Geländes zu verweisen.

 

7.3 Die Teilnehmer haben sämtliche Sicherheitsanweisungen des Organisationsleiters und dessen Erfüllungsgehilfen zu befolgen.

 

7.4 Für schuldhafte Beschädigungen von Equipment und Ausrüstung oder Gefährdung der Tiere auf der Schnyder Ranch durch die Teilnehmer haftet der Kunde. Deliktische Ansprüche gegenüber dem schadenverursachenden Teilnehmer bleiben hiervon unberührt.

 

8. Stornierung, Umbuchung, Ersatzperson

 

8.1 Umbuchungen oder Stornierungen werden von uns nur schriftlich anerkannt und bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

 

8.2 Wird die Umbuchung innerhalb 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen, erheben wir neben dem vollen Veranstaltungspreis für den neuen Termin, eine Entschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Veranstaltungspreises für den entfallenden Termin. Sollte es uns gelingen, den frei gewordenen Veranstaltungstermin in zumindest gleichem Umfange zu besetzen, wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 150,-- EUR erhoben; gelingt nur eine teilweise Besetzung des frei gewordenen Veranstaltungstermins, vermindert sich die Entschädigung anteilig.

 

8.3 Eine Stornierung kann kostenlos bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bei einer Stornierung zwischen 6 Wochen und 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erheben wir eine Pauschale von 50% des vereinbarten Veranstaltungspreises, bei noch kurzfristigeren Stornierungen eine Pauschale von 80% des vereinbarten Veranstaltungspreises. Können Sie den Nachweis führen, dass durch die Stornierung ein geringerer Schaden entstanden ist, so ist statt der Pauschalen der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen. Sollte es uns gelingen, den frei gewordenen Veranstaltungstermin in zumindest gleichem Umfange zu besetzen, wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 100.- EUR erhoben; gelingt nur eine teilweise Besetzung des entfallenden Veranstaltungstermins, vermindert sich der zu entrichtende Veranstaltungspreis anteilig.

 

 

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

9.1 Nehmen Sie einzelne der von uns vermittelten Leistungen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den entsprechenden Leistungsträgern um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, es handelt sich um völlig unerhebliche Leistungen oder einer Erstattung stehen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen. Darüber hinausgehende Verpflichtungen obliegen uns nicht.

 

9.2 Treten einzelne Teilnehmer oder die ganze Teilnehmergruppe die Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig an, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des (anteiligen) Veranstaltungspreises.

 

10. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

 

10.1 Die Veranstalter kann den Vertrag fristlos ganz oder teilweise kündigen, wenn Teilnehmer sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, wenn sie sich nicht an sachlich begründete Anweisungen halten, die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen oder den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung ihrer Leistungsfähigkeit nicht gewachsen sind. Uns steht in einem solchen Fall der volle Veranstaltungspreis weiter zu, sofern sich nicht ersparte Aufwendungen oder Vorteile aus einer weiteren Verwendung der Leistung(en) ergeben.

 

10.2 Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

 

11. Kündigung infolge höherer Gewalt

 

11.1 Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. Umweltkatastrophen, Hochwasser, Sturm, behördliche Erlässe, nicht jedoch Schlechtwetterphasen verunmöglicht, so können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen den anteiligen Veranstaltungspreis verlangen.

 

11.2 Im Kündigungsfalle sind wir verpflichtet, die zur Durchführung der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Ihnen etwaig anfallende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

 

 

Roth Ranch

Appenweiler 7

88048 Friedrichshafen

 

Julia Roth

Telefon: 07546 2095

Mobil : 0157 73102222

Freie Plätze

Wir haben Offenstallplätze und große Boxen zu vergeben!!

 

Unter Informationen finden Sie genaueres, z.B. die Preise!

 

Wichtig ist, dass wir nur Pferde bis zu einem Stockmaß von 1,65m aufnehmen!!

 

Einfach bei Interesse per SMS bei uns melden (-;

 

 

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